Geld aus Anlageimmobilien zurückholen
Viele Anleger mussten in den letzten Jahren negative Überraschungen erleben: Die von einer Bank vermittelte Kapitalanlageimmobilie – egal ob Eigentumswohnung oder gleich eine komplette Immobilie – stellte sich als nicht rentabel oder, noch schlimmer, als fast wertlos heraus. Was können Betroffene in solch einer Situation tun?
Zuerst sollte der rechtliche Beistand hinzugezogen werden. Ein Rechtsanwalt, der sich auf das entsprechende Finanzgebiet spezialisiert hat, muss den Fall prüfen. Mit der Einschaltung des Rechtsanwalts sollte nicht lange gewartet werden. Für die Verträge, die vor dem 01.01.2002 abgeschlossen wurden, läuft die Frist für die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche im Jahr 2011 ab. Die Verjährungsfrist kann durch das Einschreiten eines Rechtsanwaltes unterbrochen werden.
Ein Rechtsanwalt kann beispielsweise prüfen, ob es einen Zusammenhang zwischen der Immobilienfinanzierung und der Immobilienvermittlung gibt. In der Vergangenheit war es oft so, dass Banken für die erfolgreiche Immobilienvermittlung Provisionen erhalten und diese dem Kunden nicht offen gelegt haben. Auch die Konstellation, bei der der Vertrieb und die Finanzierung einer Anlageimmobilie aus einer Hand bzw. durch eine Bank abgewickelt wurden, war durchaus üblich. In all diesen Fällen kann die Rückzahlung des Kaufpreises verlangt werden. Hierzu gibt es verschiedene Anspruchsgrundlagen, wie beispielsweise Verbundgeschäfte im Sinne des BGB. Die Anspruchsgrundlagen kann am besten nur ein Rechtsanwalt feststellen. Die Anleger, die eine private Rechtschutzversicherung haben, sollten prüfen, ob dieses Rechtsgebiet im Versicherungsumfang enthalten ist. Unterstützung liefern auch Verbraucherschutzzentralen, die beratend zur Seite stehen. Wer mehr Informationen zur Immobilienfinanzierung möchte, ist bei konten-und-geldanlage.de genau richtig.
In den meisten Fällen kann nach Einschaltung eines Rechtsanwalts zumindest ein Vergleich erzielt werden. Angesichts der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung lassen sich die Banken nicht darauf ein, ein Urteil zu erzwingen. Dies ist unter anderem auf den möglichen Imageschaden einer Bank zurückzuführen. Die Bank verfolgt dann meistens nur ein Ziel – die Sache so still und reibungslos wie möglich über die Bühne zu bringen. Einen guten Vergleich von Immobilienkrediten der Banken bekommt man auf kreditklick.com.
Auch Fehlberatungen hinsichtlich der möglichen Steuervorteile sind immer noch ein Grund für eine Rückabwicklung. Dies gilt insbesondere für Anlageimmobilien im Osten der deutschen Bundesrepublik. Hier wurden Anfang dieses Jahrtausends zahlreiche Renditeobjekte vermittelt, die neben den hohen Mieteinnahmen auch noch Steuervorteile mit sich bringen sollten. Hin und wieder wurden die hohen Mietrenditen sogar garantiert. Nach Ablauf der Garantie hat sich dann herausgestellt, dass die Objekte zu alten Mietpreisen nicht vermietbar sind. Die hohen garantierten Mieten wurden aus den Geldern der anderen geprellten Immobilienkäufer bezahlt. Mehr zum Thema “Systematische Falschberatung von Anlegern” finden Sie bei anlegerschutz.ag. Besteht ein Verdacht auf solche unsaubere Geschäftspraktiken, so sollte unbedingt ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.